Allgemeine Nutzungsbedingungen der Materialbörse

Stand: 08. August 2026

1. Zweck und Geltungsbereich

  1. Die Materialbörse ist eine B2B-Plattform zur Weitergabe und Wiederverwendung von Materialien, Gegenständen, Bauteilen, Ausstattungen und sonstigen Ressourcen.
  2. Ziel ist es, Materialien möglichst lange im Nutzungskreislauf zu halten, Neuanschaffungen und Entsorgung zu reduzieren und Anbieter und Interessenten miteinander zu vernetzen.
  3. Diese Nutzungsbedingungen regeln die Nutzung der Materialbörse und ergänzen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB).
  4. Mit der Registrierung und Nutzung der Materialbörse erkennen Nutzer diese Nutzungsbedingungen in ihrer jeweils gültigen Fassung an.

2. Teilnahmeberechtigung

  1. Die Materialbörse richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB. Hierzu zählen insbesondere Unternehmen, Freiberufler und Solo-Selbständige, die im Rahmen ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln, sowie juristische Personen des öffentlichen Rechts, Vereine und sonstige Organisationen.
  2. Zur Zielgruppe gehören insbesondere Akteure aus den elf Teilbranchen der Kultur- und Kreativwirtschaft: Musikwirtschaft, Buchmarkt, Kunstmarkt, Filmwirtschaft, Rundfunkwirtschaft, Markt für darstellende Künste, Designwirtschaft, Architekturmarkt, Pressemarkt, Werbemarkt sowie Software-/Games-Industrie. Dazu zählen beispielsweise auch freiberufliche Künstlerinnen und Künstler, Designer, Fotografen, Bühnenbildner und andere Solo-Selbständige.
  3. Eine Nutzung zu ausschließlich privaten Zwecken ist nicht zulässig.

3. Registrierung und Nutzerkonto

  1. Voraussetzung für das Einstellen, Anfragen und den Erwerb von Materialien ist die Registrierung auf der Materialbörse.
  2. Bei der Registrierung sind vollständige und wahrheitsgemäße Angaben zu machen.
  3. Die Betreiberin kann geeignete Nachweise verlangen, um zu überprüfen, ob die Voraussetzungen für eine Teilnahme erfüllt sind.
  4. Die Freischaltung eines Nutzerkontos erfolgt nach Prüfung durch die Betreiberin. Ein Anspruch auf Freischaltung besteht nicht.
  5. Zugangsdaten sind vertraulich zu behandeln und dürfen nicht an unberechtigte Dritte weitergegeben werden.
  6. Änderungen wesentlicher Registrierungsdaten sind vom Nutzer zeitnah zu aktualisieren.

4. Einstellen von Materialien

  1. Anbieter dürfen ausschließlich Materialien einstellen, über die sie verfügungsberechtigt sind.
  2. Angebote müssen möglichst vollständig und wahrheitsgemäß beschrieben werden. Dazu gehören insbesondere – soweit relevant – Angaben zu:
    • Art und Bezeichnung des Materials,
    • Menge bzw. Stückzahl,
    • Abmessungen,
    • Zustand und Gebrauchsspuren,
    • bekannten Beschädigungen oder Mängeln,
    • Standort,
    • Preis,
    • Verfügbarkeit und
    • gegebenenfalls besonderen Anforderungen an Demontage, Abholung oder Transport.
  3. Die eingestellten Bilder müssen das tatsächlich angebotene Material zeigen und dürfen keine irreführende Darstellung vermitteln.
  4. Materialien sollen nach Möglichkeit so beschrieben werden, dass Interessenten bereits vor einer Anfrage einschätzen können, ob sie für die beabsichtigte Verwendung geeignet sein könnten.
  5. Die Betreiberin kann Angebote vor oder nach der Veröffentlichung prüfen, bearbeiten lassen, zurückweisen oder entfernen, wenn diese gegen die Nutzungsbedingungen, die AGB, gesetzliche Bestimmungen oder den Zweck der Materialbörse verstoßen.

5. Besondere Regelungen bei öffentlich finanzierten oder geförderten Materialien

  1. Der Anbieter ist selbst dafür verantwortlich zu prüfen, ob er zur Veräußerung des angebotenen Materials berechtigt ist und ob für dessen Verkauf, vergünstigte Weitergabe oder sonstige Überlassung besondere haushalts-, förder-, zuwendungs-, steuer- oder gemeinnützigkeitsrechtliche Vorgaben gelten.
  2. Dies gilt insbesondere für Materialien,
    • die ganz oder teilweise aus öffentlichen Mitteln oder Fördermitteln finanziert wurden,
    • die zum Vermögen einer öffentlich getragenen oder öffentlich finanzierten Einrichtung gehören,
    • die einer Inventarisierungs- oder Zweckbindungsfrist unterliegen,
    • die im Rahmen eines geförderten Projekts angeschafft oder hergestellt wurden oder
    • für deren Veräußerung, Preisbildung oder Weitergabe besondere Genehmigungs-, Dokumentations- oder Zustimmungspflichten bestehen.
  3. Vor Veröffentlichung eines solchen Angebots hat der Anbieter eigenverantwortlich zu prüfen, ob und unter welchen Voraussetzungen das Material veräußert werden darf. Hierzu können insbesondere der zugrunde liegende Förderbescheid, Fördervertrag, Zuwendungsbestimmungen, haushaltsrechtliche Vorschriften sowie interne Richtlinien der jeweiligen Einrichtung maßgeblich sein.
  4. Soweit erforderlich, hat der Anbieter vor der Veräußerung die Zustimmung der zuständigen Stelle, des Fördermittelgebers, Zuwendungsgebers oder einer sonstigen zuständigen Behörde einzuholen.
  5. Der Anbieter ist ebenfalls dafür verantwortlich zu prüfen, ob bei der Auswahl des Käufers bestimmte Einrichtungen oder Empfänger aufgrund haushalts-, förder- oder zuwendungsrechtlicher Bestimmungen bevorzugt werden müssen oder ob andere Vorgaben für die Auswahl des Käufers bestehen.
  6. Bestehen entsprechende Vorgaben, hat der Anbieter diese bei der Auswahl des Käufers eigenverantwortlich zu berücksichtigen. Die technische Reihenfolge eingehender Anfragen oder Kaufinteressen auf der Materialbörse begründet in diesem Fall keinen Anspruch auf Erwerb oder Zuschlag.
  7. Der Anbieter ist insbesondere nicht verpflichtet, das Material allein deshalb an den zuerst anfragenden Interessenten zu veräußern, wenn rechtliche, förderrechtliche, haushaltsrechtliche oder interne Vorgaben eine andere Auswahlentscheidung erfordern.
  8. Der Anbieter hat außerdem eigenverantwortlich zu prüfen, ob und wie der Wert des Materials zu ermitteln und zu dokumentieren ist und ob eine Veräußerung zum angebotenen Preis, unterhalb eines gegebenenfalls bestehenden Marktwerts oder eine anderweitige Überlassung zulässig ist.
  9. Die Materialbörse und ihre Betreiberin führen keine Prüfung der haushalts-, förder-, zuwendungs-, steuer- oder gemeinnützigkeitsrechtlichen Zulässigkeit einzelner Angebote oder Transaktionen durch. Die Veröffentlichung eines Angebots auf der Materialbörse stellt insbesondere keine Bestätigung der rechtlichen Zulässigkeit der Veräußerung dar.
  10. Bei Zweifeln über die Zulässigkeit einer Veräußerung ist der Anbieter gehalten, vor Abschluss des Kaufvertrags die für ihn zuständige Stelle, den Förder- oder Zuwendungsgeber oder eine geeignete fachliche Beratung einzubeziehen.

6. Rechte Dritter und urheberrechtlich geschützte Materialien

  1. Der Anbieter ist dafür verantwortlich, dass durch das Einstellen, die Veräußerung und die vorgesehene Weitergabe des Materials keine Rechte Dritter verletzt werden.
  2. Dies gilt insbesondere für Urheber-, Nutzungs-, Persönlichkeits-, Marken- und sonstige Schutzrechte.
  3. Bei Bühnenbildern, Kostümen, Kunstwerken, Ausstellungsarchitekturen, Designobjekten und vergleichbaren gestalterischen Arbeiten ist vom Anbieter insbesondere zu prüfen, ob neben dem Eigentum am physischen Gegenstand urheberrechtliche oder sonstige Nutzungsrechte bestehen, die einer Weitergabe, erneuten Nutzung, Bearbeitung oder Umgestaltung entgegenstehen oder hierfür die Zustimmung eines Rechteinhabers erfordern.
  4. Bestehen Einschränkungen hinsichtlich der weiteren Verwendung, Bearbeitung, öffentlichen Präsentation oder Nennung des Urhebers, hat der Anbieter den Käufer vor Vertragsschluss darauf hinzuweisen.
  5. Die Betreiberin prüft nicht, ob der Anbieter über sämtliche für eine Weitergabe oder spätere Nutzung erforderlichen Rechte verfügt.

7. Nicht zulässige Angebote

Nicht angeboten werden dürfen insbesondere:

  • Gegenstände oder Materialien, deren Verkauf, Besitz oder Weitergabe gesetzlich verboten ist,
  • gefährliche Stoffe, soweit deren Weitergabe gesetzlichen Beschränkungen unterliegt oder eine sichere Weitergabe nicht gewährleistet werden kann,
  • Materialien, deren Herkunft oder Eigentumsverhältnisse ungeklärt sind,
  • Plagiate oder Gegenstände, die Rechte Dritter verletzen,
  • Angebote mit bewusst falschen oder irreführenden Angaben,
  • rein private Verkaufsangebote,
  • Dienstleistungen oder sonstige Angebote, die keinen sachlichen Bezug zum Zweck der Materialbörse haben.

Die Betreiberin kann weitere Materialgruppen von der Vermittlung ausschließen, wenn dies aus rechtlichen, sicherheitsbezogenen oder organisatorischen Gründen erforderlich ist.

8. Zustand und Besichtigung

  1. Die Materialbörse ist insbesondere für die Weiterverwendung bereits vorhandener und häufig gebrauchter Materialien vorgesehen. Gebrauchsspuren, Alterungserscheinungen und Abweichungen von einem neuwertigen Zustand sind daher grundsätzlich möglich.
  2. Anbieter sollen bekannte wesentliche Mängel offenlegen.
  3. Interessenten sind angehalten, die Beschreibung und Bilder sorgfältig zu prüfen und bei Bedarf vor dem Erwerb weitere Informationen oder eine Besichtigung anzufordern.
  4. Soweit zwischen Anbieter und Käufer entsprechend vereinbart, erfolgt die Übernahme „wie besichtigt“ bzw. „gekauft wie gesehen“. Maßgeblich sind ergänzend die AGB und die zwischen Anbieter und Käufer getroffenen Vereinbarungen.

9. Kommunikation zwischen den Nutzern

  1. Die Kommunikation über die Materialbörse soll ausschließlich der Anbahnung und Durchführung von Transaktionen sowie damit zusammenhängenden sachlichen Fragen dienen.
  2. Nutzer verpflichten sich zu einem respektvollen, sachlichen und verlässlichen Umgang miteinander.
  3. Unzulässig sind insbesondere beleidigende, diskriminierende, bedrohende oder betrügerische Inhalte sowie Spam und die missbräuchliche Nutzung von Kontaktdaten.

10. Kauf und Übergabe

  1. Die Materialbörse bringt Anbieter und Käufer zusammen. Der Kaufvertrag wird ausschließlich zwischen diesen beiden Parteien geschlossen.
  2. Die Betreiberin ist nicht Vertragspartnerin des Materialkaufs.
  3. Anbieter und Käufer sind selbst dafür verantwortlich, alle für die Transaktion erforderlichen Einzelheiten zu klären.
  4. Ein gesetzliches Verbraucher-Widerrufsrecht besteht bei der bestimmungsgemäßen B2B-Nutzung der Materialbörse nicht. Ein allgemeines Rückgaberecht wird über die Materialbörse nicht eingeräumt.

11. Abholung und Transport

  1. Sofern zwischen Anbieter und Käufer nichts anderes vereinbart wurde, ist der Käufer für Organisation und Kosten der Abholung und des Transports verantwortlich.
  2. Der Käufer muss geeignete Fahrzeuge, Verpackungs- und Sicherungsmittel sowie gegebenenfalls erforderliches Personal oder Fachunternehmen organisieren.
  3. Besondere Anforderungen an Demontage, Verladung oder Abtransport sind vor der Abholung mit dem Anbieter abzustimmen.
  4. Anbieter sind nicht verpflichtet, Personal, Verpackungen, Fahrzeuge oder technische Hilfsmittel zur Verfügung zu stellen, sofern dies nicht ausdrücklich vereinbart wurde.

12. Vereinbarte Abholtermine

  1. Vereinbarte Abholtermine sind einzuhalten.
  2. Kann ein Käufer einen Termin nicht wahrnehmen, muss er den Anbieter unverzüglich informieren.
  3. Erfolgt keine Abholung und wird kein neuer Termin vereinbart, ist der Anbieter nicht verpflichtet, das Material unbegrenzt aufzubewahren.
  4. Nach erfolgloser angemessener Nachfrist kann der Anbieter im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten anderweitig über das Material verfügen und es erforderlichenfalls verwerten oder entsorgen.
  5. Hierdurch entstehende erforderliche Kosten können nach Maßgabe der gesetzlichen Voraussetzungen dem Käufer auferlegt werden.

13. Eigenverantwortung bei der Verwendung

Der Käufer ist selbst dafür verantwortlich zu prüfen, ob das erworbene Material für seinen vorgesehenen Zweck geeignet ist. Dies gilt insbesondere für Anforderungen an Statik, Brandschutz, elektrische Sicherheit, Hygiene, Bauvorschriften, Arbeitsschutz und sonstige Sicherheitsbestimmungen.

Die Materialbörse und ihre Betreiberin führen keine technische Prüfung oder Zertifizierung der angebotenen Materialien durch.

14. Nachhaltiger Umgang

Die Materialbörse verfolgt ausdrücklich das Ziel, Ressourcen zu schonen und Materialien einer weiteren Nutzung zuzuführen.

Nutzer werden daher gebeten, Angebote nur dann verbindlich anzunehmen, wenn eine tatsächliche Verwendung oder Weiterverwendung beabsichtigt ist, und Materialien nach Möglichkeit einer erneuten Nutzung zuzuführen, bevor eine Entsorgung erfolgt.

15. Missbrauch der Plattform

Unzulässig sind insbesondere:

  • falsche Identitäten oder Unternehmensangaben,
  • manipulierte oder nicht existente Angebote,
  • betrügerische Handlungen,
  • automatisiertes Auslesen oder massenhaftes Kopieren von Plattforminhalten ohne Zustimmung,
  • Störungen oder Manipulationen der technischen Systeme,
  • Verwendung der Plattform für rechtswidrige Zwecke.

Bei konkreten Anhaltspunkten für erhebliche oder wiederholte Verstöße kann die Betreiberin Angebote entfernen, Nutzer verwarnen oder Nutzerkonten vorübergehend oder dauerhaft sperren.

16. Rechte an Bildern und Inhalten

  1. Nutzer dürfen nur Texte, Bilder und sonstige Inhalte einstellen, für deren Verwendung sie über die erforderlichen Rechte verfügen.
  2. Mit dem Einstellen räumt der Nutzer der Betreiberin die für Darstellung, technische Verarbeitung und Bewerbung des jeweiligen Angebots auf der Materialbörse erforderlichen einfachen Nutzungsrechte für die Dauer der Veröffentlichung ein.
  3. Rechte Dritter, insbesondere Urheber-, Marken-, Persönlichkeits- und Datenschutzrechte, sind zu beachten.

17. Meldung problematischer Angebote

Nutzer können Angebote oder Verhaltensweisen, die gegen diese Nutzungsbedingungen verstoßen oder ihnen problematisch erscheinen, der Betreiberin melden.

Die Betreiberin kann gemeldete Inhalte prüfen und erforderlichenfalls geeignete Maßnahmen ergreifen.

18. Verhältnis zu den AGB

Für die rechtliche Beziehung zwischen Nutzer und Betreiberin gelten ergänzend die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der Materialbörse.

Bei Widersprüchen zwischen diesen Nutzungsbedingungen und den AGB gehen die AGB vor.

19. Betreiberin

Betreiberin der Materialbörse ist:

INKUK – Institut für Kreative Bildung und internationale Kulturkooperation gUG (haftungsbeschränkt) in Gründung.
Wahlenstraße 17, 93047 Regensburg

Vertretungsberechtigte Geschäftsführung: Jacqueline Heimgärtner
[Handelsregister und Registernummer nach Eintragung]

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